Studium:

Die Famulatur

Was versteht man unter einer Famulatur?

Die Famulatur ist für Medizinstudierende Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Sie dient dazu, Praxiserfahrungen zu sammeln und das theoretisch erlernte Wissen aus dem Medizinstudium im Alltag anzuwenden. Zusätzlich ermöglicht die Famulatur einen Einblick in den Praxisalltag. Ob dieser den Vorstellungen für das zukünftige Berufsleben entspricht und ob neben fachlich-medizinischen Kenntnissen auch die Fähigkeiten für den richtigen Umgang mit Patienten vorhanden sind, kann während der Famulatur herausgefunden werden.

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Übersicht über den Ablauf des Studiums – Einordnung der Famulatur

Vorklinik

Semester:

1-4

Inhalte:

Natur- und sozialwissenschaftliche Grundlagen der Medizin

Praktika:

Erste Hilfe Ausbildung und Krankenpflegepraktikum

Klinik
Praktisches Jahr

Die Dauer der Famulatur beträgt insgesamt vier Monate und findet in verschiedenen Einrichtungen statt.

Einen Monat (mindestens 30 Tage) muss die Famulatur in einer ärztlich geleiteten Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder in einer geeigneten ärztlichen Praxis absolviert werden. Hierbei können beispielsweise die Bereiche der Ambulanz oder der radiologischen Diagnostik kennengelernt werden. Auch sollte den Famulantinen und Famulanten die Möglichkeit gegeben werden Anamnesen zu erheben oder zusammen mit der leitenden Ärztin bzw. mit dem leitenden Arzt Hausbesuche zu tätigen.  Dieser Teil der Famulatur wird als „Praxisfamulatur“ bezeichnet.

Zwei weitere Monate (mindestens 60 Tage) müssen in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung durchgeführt werden („Krankenhausfamulatur“). Ziel hierbei ist es, die Studierenden mit ärztlichen Tätigkeiten und dem Klinikalltag vertraut zu machen. Dies beinhaltet unter anderem die Teilnahme an Visiten, Erhebung von Anamnesen und Operationen.

Ein Monat (mindestens 30 Tage) der Famulatur muss in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung abgeleistet werden („Hausarztfamulatur“). Zur hausärztlichen Versorgung zählen Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner, Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, Kinder- und Jugendärztinnen/-ärzte und praktische Ärztinnen/ praktische Ärzte.

STELLENANGEBOTE UND FÖRDERUNG

Stellenangebote für die Hausarztfamulatur sind auf den Seiten der Landesverbände des Hausärzteverbandes und der Stiftung Perspektive Hausarzt zu finden. Über diese Seiten können außerdem Antragsformulare für die Famulatur ausgefüllt werden.

Auch für die Famulatur gibt es eine Fördermöglichkeit:

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Voraussetzungen

Die Förderung richtet sich an Studierende, die ihre Famulatur in einer haus- oder fachärztlichen Vertragsarztpraxis in Baden-Württemberg absolvieren.

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Förderung

160 € für einen Monat (30 Kalendertage) oder 320 € für zwei Monate (60 Kalendertage), die Förderdauer beträgt maximal zwei Monate.

 

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Anmerkung

Die Förderung wird an die Vertragsärztin bzw. an den Vertragsarzt überwiesen. Diese/r leitet den Betrag an den Famulusdie Famulantin bzw. den Famulanten weiter. Die Förderung ist als Taschengeld für den Famulus gedacht.