Niederlassung

Um eine flächendeckende hausärztliche Versorgung sicherzustellen, ist die Neugründung oder Übernahme von Hausarztpraxen vor allem in ländlichen Regionen von großer Bedeutung.

Voraussetzungen für eine Niederlassung

Allgemeine Voraussetzungen: Voraussetzung einer Hausärztin bzw. eines Hausarztes für die Praxisniederlassung ist der Nachweis einer Approbation und abgeschlossenen Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt. Sind die Anforderungen erfüllt, muss ein Eintrag in das Arztregister bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragt werden.
Zuständigkeit im Landkreis Konstanz: Für den Landkreis Konstanz ist die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zuständig. Des Weiteren muss beim zuständigen Zulassungsausschuss eine Zulassung für den beabsichtigten Vertragsarztsitz beantragt werden. Dabei muss der zukünftige Praxisstandort bereits angegeben werden.

Niederlassungsformen: Vor der Niederlassung muss auch eine Entscheidung hinsichtlich der Form der Niederlassung getroffen werden. Folgende Niederlassungsformen stehen zur Auswahl (KVBW):

 

 

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Einzelpraxis

Selbstständig mit Verantwortung für das ärztliche Handeln sowie unternehmerische Entscheidungen

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Praxisgemeinschaft

Praxisräume, Personal, medizinische Geräte o.ä.  werden mit anderen Ärzten geteilt, Abrechnungen und Patientenkarteien jedoch getrennt geführt

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Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft)

Gemeinsame Patientenbehandlung sowie Abrechnung der Leistungserbringung durch die Gemeinschaft

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Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Ärztlich geleitete Einrichtung mit interdisziplinärer Zusammenarbeit durch mind. zwei Ärzte mit untersch. Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen

Weitere Möglichkeiten der Berufsausübung (Perspektive Hausarzt-BW):

  • Teilzulassung

    selbstständig mit eigener Praxis mit einer vorgeschriebenen Präsenzzeit von 10 Stunden pro Woche anstelle von 20 Stunden pro Woche

  • Anstellung

    als Ärztin bzw. Arzt in einer Praxis oder einem MVZ

  • Job-Sharing

    Sonderform der Gemeinschaftspraxis in Kooperation mit einer bereits niedergelassenen Kollegin bzw. einem bereits niedergelassenen Kollegen der gleichen Fachrichtung mit Aufteilung der Arbeitsstunden

Darüber hinaus ist es wichtig, sich über finanzielle Aspekte zu informieren. Hierzu werden Niederlassungsberatungen von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und regionalen Banken angeboten, welche unter anderem Hilfe bei der Standortanalyse oder Unterstützung zu allgemeinen Fragen der Umsetzung beinhalten.

Praxissitze und Stellenangebote

Gerade in ländlichen Regionen ist der Kontakt zu den Kommunen von großer Bedeutung. Um einen näheren Kontakt herzustellen, sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der jeweiligen Gemeinden eine zentrale Anlaufstelle.

Außerdem werden aktuell ausgeschriebene Praxissitze in Baden-Württemberg unter anderem auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) aufgeführt.

Vor allem niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in ländlichen Regionen haben Probleme bei der Suche von Nachfolgern, da es viele junge Ärztinnen und Ärzte nach ihrem Studium in größere Städte zieht. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, werden zahlreiche Angebote zur Verfügung gestellt, die einen Anreiz zur Niederlassung auf dem Land bieten sollen.